Attestpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wenn Ihr Kind bei Infektionskrankheiten länger als drei Tage erkrankt ist, verzichten wir derzeit auf Grund der angespannten Lage in den Kinderarztpraxen auf ein Attest.

In Einzelfällen behalten wir uns eine Attestpflicht vor.