Roter Faden

Unsere Schul- und Hausordnung hat den Namen "Roter Faden". Damit wollen wir deutlich machen, dass sie uns durch den Schulalltag, durch das Schuljahr und die ganze Schulzeit an der Willi-Fährmann-Schule begleitet. Sie soll allen Mitgliedern der Schulgemeinde Orientierung und Sicherheit geben.

Präambel

Unsere Schule ist ein Ort des Lebens und Lernens in einer Gemeinschaft, in der viele Menschen verschiedener Kulturen und unterschiedlichen Alters zusammenkommen.

Damit für alle ein erfolgreiches Lernen im Schulalltag an allen Lernorten möglich wird, sind in der vorliegenden Schul- und Hausordnung Regeln aufgeführt, die die Grundlage bilden, in einer Atmosphäre gegenseitiger Akzeptanz und Toleranz zu lernen, Schulleben zu gestalten und verantwortlich miteinander umzugehen. Rücksichtnahme, gewaltfreie Konfliktlösung sowie ein freundlicher und respektvoller Umgang miteinander sind die Grundlage unseres Handelns.

Pausenregeln

Auf dem Schulhof sollen sich alle Schüler und Lehrer wohlfühlen. Jeder soll die Pause genießen können, damit im Unterricht wieder konzentriert gearbeitet werden kann. Damit das möglich ist, müssen alle Schüler die Regeln einhalten.

 

Regeln

Wir verhalten uns auf dem Schulhof so, dass sich alle wohlfühlen können.

Wir ärgern oder verletzen weder mit Worten noch mit Taten.

Kämpfe jeder Art - auch Spaßkämpfe - sind verboten.

Wir beschmutzen oder beschädigen keine Sachen (Kleidung, Ranzen, Spielzeug).

Wir werfen Müll in den Papierkorb.

Wir spucken nicht.

Wir regeln unlösbare Streitigkeiten, indem wir uns Hilfe beim Lehrer holen.

Wir bleiben in der Pause auf dem Schulhof.

Wir rauchen nicht.

Wir gehen nach dem Klingeln sofort zu unserem Aufstellplatz und warten in Ruhe auf unseren Lehrer.

 

Regenpause

Die Schulleitung gibt die Regenpause bekannt.

Es gelten die allgemeinen Pausenregeln.

Die einzelnen Klassenlehrer entscheiden, ob sie mit den Schülern in der Klasse bleiben.

Jeder Klassenlehrer beaufsichtigt seine Klasse. 

Private Gegenstände in der Schule

Allgemeine Richtlinien - Haftung

Alle schulischen Gebrauchsgegenstände und die Kleidung der Schülerinnen und Schüler sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich über die Schule versichert, wenn die Besitzer ordnungsgemäß und nach unseren Regeln damit umgegangen sind.

Ein Verlust ist unverzüglich (am selben Tag) der jeweiligen Lehrkraft oder der Schulleitung zu melden.

Zerstört ein Schüler oder eine Schülerin absichtlich oder mutwillig das Eigentum anderer Schüler oder der Schule, so sind die Eltern verpflichtet, zerstörte Sachen zu ersetzen.

  

Elektronische Geräte - Umgang - Konsequenzen

Schülerinnen und Schüler dürfen nur auf eigenes Risiko elektronische Geräte wie MP3-Player, Handy, ... mitbringen. Das bedeutet: Werden sie zerstört oder gestohlen, besteht keine Haftung seitens der Schule.

Auf dem Schulgelände werden alle elektronischen Geräte abgeschaltet und sind nicht sichtbar. Wird ein Schüler im Gebäude mit einem Gerät angetroffen, so wird das Gerät bei der Schulleitung hinterlegt und kann dort nur von den Eltern oder Erziehungsberechtigten einen Tag später abgeholt werden.

  

Wertgegenstände

Von der Mitnahme von größeren Gelbeträgen und Wertsachen wird dringend abgeraten, da grundsätzlich weder für Geldbeträge noch für Wertsachen Versicherungsschutz besteht.

Für den Sportunterricht gilt: Geldbörsen mit Busfahrkarte und Uhren sollten mit in die Sporthalle, auf den Sportplatz bzw. mit ins Schwimmbad genommen werden. Dennoch besteht kein Versicherungsschutz.

 

Waffen - waffenähnliche Gegenstände

Alle Arten von Waffen und waffenähnlichen Geräten wie Messer, Sprays, Laserpointer, mit denen andere bedroht oder verletzt werden könnten, sind in der Schule streng verboten!

Alle diese Geräte werden von den Lehrern und Lehrerinnen und der Schulleitung eingezogen und nicht zurückgegeben. Sollten Eltern auf eine Rückgabe bestehen, sehen wir uns gezwungen, solche Gegenstände verbunden mit einer Anzeige der Polizei zu übergeben.

Verhalten auf dem Schulweg, Schulgelände und im Schulgebäude

Schulweg mit Haftung und Konsequenzen

 Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind Unfälle versichert.

Die Aufsichtspflicht gilt nur für das Schulgelände und außerschulische Veranstaltungen im Rahmen von Unterricht. Sie gilt weder für den Schulweg noch für den Freizeitbereich.

Die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen, endet für Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitung bei Unterrichtsschluss.

Auf dem Schulweg sind die Verkehrsregeln einzuhalten.

  

Schule als Lebensraum während der Unterrichtszeit

Die Schulleitung hat das Hausrecht.

Ab 7:45 Uhr ist die Aufsicht auf dem Schulgelände gewährleistet.

Der allgemeine Umgangston ist freundlich und respektvoll.

Es ist Pflicht eines jeden Mitglieds der Schulgemeinde, für die Sauberkeit im Schulbereich zu sorgen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder im Schulbereich oder bei schulischen Veranstaltungen mutwillig verursachen, haftbar gemacht werden können.

Während der Schulzeit darf der Schulbereich von Schülerinnen und Schülern ohne Erlaubnis einer Lehrperson nicht verlassen werden.

Jeder Schüler und jede Schülerin hat sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Sachen zu Schaden kommen. Daher ist es nicht gestattet Alkohol oder andere Rauschmittel mitzubringen oder zu konsumieren, Gegenstände aller Art zu werfen und durch Fenster zu klettern.

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist das Rauchen generell untersagt.

Um die Sicherheit und einen möglichst störungsfreien Schulablauf zu gewährleisten, sind Ballspiele und ähnliche Bewegungsspiele im Schulgebäude nicht gestattet; ebenso ist das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, Skateboards und Rollschuhen / Inline-Skates untersagt.

Das Hinauslehnen aus Fenstern, das Sitzen auf Fensterbänken, das Rutschen auf Treppengeländern, das Beugen über die Geländer ist verboten.

In den Klassen werden die Klassen-, Schul- und Trainingsraumregeln beachtet.

Das Kauen von Kaugummi und das Tragen von Kopfbedeckungen (Kappen, Mützen, ...) ist während des Unterrichts verboten.

Handys sind bei Betreten des Schulgeländes sowie des Schulgeländes sowie des Schulgebäudes auszuschalten und in der Schultasche zu verstauen.

Während der Unterrichtszeit wird von jedem einzelnen Schüler ein ruhiges Verhalten in den Gängen gefordert.

In den Pausen begeben sich grundsätzlich alle Schüler auf den Schulhof.

Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster im Klassenzimmer sind zu schließen, alle Geräte sind auszuschalten und das Schulgebäude muss verlassen werden.

Jeder Unfall auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände (auch wenn die Folgen nicht sofort erkennbar sind) ist sofort über die entsprechende Lehrperson dem Sekretariat zu melden, damit der gesetzliche Versicherungsanspruch erhalten bleibt.

Bei Feueralarm durch das Warnsignal ist das Schulgebäude auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg so schnell wie möglich zu verlassen und der im Freigelände vorgesehene Bereich aufzusuchen.

Der Hausmeister hat gegenüber Schülern das Recht, ihnen wegen ihres Verhaltens und ihres Aufenthaltes Weisungen zu erteilen. Auf Verlangen müssen sie Namen und Klasse angeben.

Kriminalität - Gesetzesverstöße

Null Toleranz gegenüber Straftaten in unserer Schule!

Wir wissen um Gewalt unter Schülern und um Kriminalität in Schulen. 

Die Lehrerinnen und Lehrer an der Willi-Fährmann-Schule haben das Problem erkannt und gehen mit aller Konsequenz gegen strafbares Verhalten vor, um allen uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen das Recht auf Lernen in Sicherheit und körperlicher und seelischer Unversehrtheit zu gewährleisten.

Unsere Schülerinnen und Schülern dürfen nicht der Gefahr ausgesetzt werden, Opfer von Straftaten zu werden oder zum Drogenkonsum verführt zu werden.

 

Gesetzesverstöße

Gesetzesverstöße wie...

... Körperverletzung, Anstiftung zur Körperverletzung, Androhung körperlicher Gewalt

... Abziehen, Diebstahl, schwerer Diebstahl

... Erpressung, Nötigung

... Besitz, Gebrauch und die Androhung des Gebrauchs von Waffen

... sexuelle Belästigung und Nötigung

... rassistische Äußerungen und rassistisches Verhalten

... Mitführen von Drogen, Konsumieren von Drogen sowie das Dealen mit Drogen

... Zeigen von gewalttätigen und pornografischen Videos auf Handy

werden zur Anzeige gebracht und ziehen zusätzliche Schulordnungsmaßnahmen nach sich. Dies gilt für das Schulgelände oder außerschulische Veranstaltungen im Rahmen von Unterricht.

Ansprechpartner für Straftaten auf dem Schulweg und im Freizeitbereich ist die Polizei.